Bei Kleinschäden bieten wir Ihnen als Alternative
zum Schadengutachten die Reparaturkosten-Kalkulation (Kostenvoranschlag)
an. Bei dieser Kalkulation werden nur die Instandsetzungskosten
ermittelt.

Die Kosten für eine Kostenkalkulation können im Rahmen
der Schadenregulierung von der Versicherung des Unfallgegners erstattet
werden.