LKW 817 026Weiterbildung für Kraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Betroffen sind LKW-Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG und Bus-Fahrer mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind fünf Tage je sieben volle Stunden, die innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren sind. Bei uns können diese an einzelnen Tagen oder im Block absolviert werden. Die Weiterbildung wird durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, die bei der Führerscheinstelle zur Verlängerung der Fahrerlaubnis notwendig ist. Die absolvierte Weiterbildung wird auf dem Führerschein durch die Schlüsselzahl 95 + Gültigkeitsdauer eingetragen. Wir empfehlen, den Abschluss der Weiterbildung mit dem Datum der Gesundheitsprüfung zusammenzulegen, um so am effizientesten die Fahrerlaubnis um 5 Jahre verlängert zu bekommen.

Die Module setzen sich wie folgt zusammen und können bei uns in der Reihenfolge frei gewählt werden.

• (Sozial)Vorschriften für den Güterkraftverkehr
• Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
• Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
• Eco-Training
• Ladungssicherung