Ausbildung zum Radladerfahrer (m/w/d)
gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV-Grundsatz 301-005, DGUV-Regel 100-500 Kap. 2.12,
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen – Betriebsanweisungen – Aufgaben und Pflichten des Radladerfahrers – Aufbau und Funktion von Radladern – Tägliche Einsatzprüfung – Regelmäßige Prüfungen – Wechseln von Anbaugeräten – Standsicheres Verfahren von Radladerrn – Gefahrstellen – Verkehrssicherungspflicht – Versetzfahrten – Verkehrsregeln und Verkehrswege – Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr – Praktische Einweisung – Fahrübungen – Theoretische und praktische Prüfung
Tritt einer anderen Person bei
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